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Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines
Wir verkaufen und liefern nur zu folgenden Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Käufers, die zu diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden erlangen nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
Bei telefonischen Bestellungen können Hörfehler entstehen. Die Richtigkeit solcher Bestellungen geht daher auf Risiko des Bestellers.

Angebote und Preise
Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sollte der Rechnungsbetrag € 50.- unterschreiten, müssen wir einen Zuschlag von € 5.- in Rechnung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis, verweisen aber zugleich auf unser umfangreiches Zubehörprogramm, mit dem ein Kleinauftrag zweckmäßig komplettiert werden kann.

Technische Neuerungen
Dem Fortschritt der Technik entsprechend behalten wir uns vor, unsere Artikel mit Verbesserungen und Weiterentwicklungen zur Auslieferung zubringen. Dies berechtigt zu keinerlei Ersatzansprüchen.

Auftragsänderungen
sind nur auf Ihre Kosten möglich.

Angaben
über Abmessung, Beschaffenheit der Ware, Leistung usw. sind von uns sorgfältig geprüft, jedoch müssen geringfügige Abweichungen in Farbe und Ausfall auch für erteilte Aufträge vorbehalten bleiben.

Teillieferungen
und -berechnungen sind zulässig.

Versand
Bei einem Rechnungswert von € 150.- liefern wir auf eigene Kosten und Gefahr. Unter einem Warenwert von € 150.- netto wird ein Verpackungs- und Versandkostenanteil von 6 %, mindestens jedoch € 5.- in Rechnung gestellt. Bahn- und Spediteur Sendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Wenn in Sonderfällen Lieferung an Dritte erfolgen soll, werden Zustellkosten berechnet. Unsere ausländischen Kunden beliefern wir frei deutsche Grenze. Eine Transportversicherung schließen wir auf Wunsch gerne für Sie ab. Bei Transportschäden sind von Ihnen die Feststellungsfristen der Frachtführer zu beachten.
Verzögern sich ohne unser Verschulden Lieferung und Abnahme, auch bei Abrufaufträgen, können wir angefangene oder fertige Ware berechnen und auf Ihre Gefahr und Rechnung lagern.

Zahlungsbedingungen
Innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder nach 14 Tagen netto. Kommt der Kunde mit einer Zahlung länger als eine Woche in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so sind wir berechtigt, von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten bzw. ohne Vorankündigung gegen Nachnahme (ohne zusätzliche Kostenbelastung) unter Berücksichtigung von 2 % Skonto zu liefern. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Soweit der Käufer die Warebearbeitet oder umbildet, gilt der Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB und erwirbt Miteigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Käufer ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware bzw. das hierauserstellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, tritt jedoch bis zur Bezahlung des Kaufpreises an den ursprünglichen Verkäufer diesem den Erlös in dem Umfang ab, der dem Wert der ursprünglich gelieferten Ware entspricht.
Alle Zahlungen sind so zu leisten, daß sie am Fälligkeitstag einem unserer Bankkonten gutgeschrieben sind, so daß wir über das Guthaben verfügen können.
Für Beträge, die bei Fälligkeit nicht auf unseren Konten gutgeschrieben sind, schuldet uns der Abnehmer Fälligkeitszinsen bis zu einer Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 5 % pro Jahr. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
Alle Zahlungen müssen für uns spesenfrei sein, die Verrechnung auf mehrere fällige Forderungen steht uns frei. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, sowie bis zur vollständigen Freistellung von allen Eventualverbindlichkeiten, die wir in Ihrem Finanzierungsinteresse eingegangen sein mögen. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Im Falle der Bezahlung auf Scheck-/Wechsel-Basis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels bestehen.
Die Einstellung einzelner Forderungen an eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Sie dürfen bis auf Widerruf unsere Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bearbeiten oder verkaufen (nicht aber verpfänden oder zur Sicherung übereignen), solange Sie nicht mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind oder Ihre Zahlungen eingestellt haben.

Verarbeiten oder bearbeiten Sie unsere Waren, tun Sie das für uns, ohne daß wir daraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltswaremit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht  uns der dabei entstandene Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermehrung zu. Erwerben Sie das Alleineigentum an einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß Sie uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundene, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware einräumen.
Durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben Sie nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Sie verwahren die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und haben gegen Gefahren wie Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm etc.im üblichen Umfang zu versichern. Sie treten Ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, bzw. Ihre Entschädigungsansprüche, die Ihnen gegen Versicherungsgesellschaften und sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, schon jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wollen Sie Ihre Forderungen im Rahmen des echten Factoring verkaufen, bedarf das unserer vorherigen Zustimmung; Sie treten damit die an die Stelle der Forderung tretenden Ansprüche gegen den Factor an uns ab.
Übersteigt der Wert der uns zur Verfügung stehenden Sicherheiten unsere jeweiligen Gesamtforderungen (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) um mehr als realisierbare 10 %, werden wir darüber hinausgehende Sicherheiten auf Ihr Verlangen nach unserer Wahl freigeben. Ungeachtet der Abtretung und unbeschadet des jederzeit  zulässigen Widerrufs durch uns sind Sie berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen hin sind Sie verpflichtet, Ihre Abnehmer sofort von unseren Eigentumsrechten und den Abtretungen an uns zu unterrichten, uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen und die Überprüfung zu gestatten.
Beträge wie Barzahlungen, Überweisungen, Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsmittel, die aus den an uns abgetretenen Forderungen noch bei Ihnen eingehen, verwalten Sie nur treuhänderisch für uns und sind gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns weiterzugeben.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zahlungseinstellungen gegeben ist. In der Rücknahme oder Pfändung von Waren durch uns liegt nur dann ein Rücktritt, wenn wir das ausdrücklich erklären; aus der zurückgenommenen Vorbehaltswarekönnen wir uns freihändig befriedigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen müssen Sie uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unterrichten; die Interventionskosten tragen Sie.

Beanstandungen
Beanstandungen für offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Zugang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu erheben. Unternehmer, öffentlich-rechtliche juristische Personen und öffentlichrechtliche Sondervermögen sind verpflichtet, die Waren vor einer Weiterverarbeitung oder Veräußerung zu prüfen. Versteckte Mängel sind nach Feststellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zu rügen.

Gewährleistung
Gewährleistung leisten wir gegenüber Nichtverbrauchern wie folgt: Bei begründeten Beanstandungen schreiben wir nach unserer Wahl  den berechneten Wert der beanstandeten Ware gut oder liefern neu.
Wenn auch eine Ersatzlieferung mangelhaft sein sollte, ist der Käufer berechtigt, seinerseits Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Rechte von solchen Kunden, die Unternehmer sind, aus  § 478 BGB, bleiben unberührt.
Wir haften gewährleistungshalber nur für Schadensersatz, wenn wir für Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit einzustehen haben. Diese Beschränkung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Gewährleistungsverjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, soweit es sich nicht um einen Fall des§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB  handelt. Diese Gewährleistungsverjährungsfrist gilt nichtgegenüber Verbrauchern, soweit es sich um neue Sachen handelt. Gegenüberjedweden Kunden gilt sie nicht, wenn wir hinsichtlich des Mangels Vorsatz hatten.

Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aufgrund von gesetzlichen Haftungstatbeständen gegen uns sind nur dann gegeben, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit die Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eigetreten sind.

Erfüllungsort
Erfüllungsort  für Lieferung und Zahlung ist Chemnitz.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zum Käufer ist Chemnitz, soweit dieser Kaufmann, eine öffentlich-rechtliche juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Käufer auch an jedem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.      02/2002

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